Auftragsverarbeiter

Als sogenannte „Verantwortliche Stelle“ nutzen Unternehmen sogenannte „Auftragsverarbeiter“. Das sind beides Begriffe aus der Datenschutzgrundverordnung. Die Pflichten von Verantwortlicher Stelle und Auftragsverarbeiter sind in Kapitel 4 der DSGVO geregelt (link).


Am Beispiel IONOS:

Ich war also fast 20 Jahre dort ein zufriedener Kunde, und das ist immerhin ein sehr renommiertes Unternehmen.

Das mir der Zufriedenheit hat sich seit 2024 sehr geändert, und so manches was ich in der Zeit mit IONOS erlebt habe, werde ich nach und nach auf dieser Webseite zeigen (managed nextcloud, Dashboard), – weil man an diesem Beispiel sehr schön zeigen kann, was es für ein Unternehmen bedeutet, wenn der Auftragsverarbeiter nicht optimal kooperiert.

Das was ich mit IONOS zwischen dem 29. Mai 2024 bis zur Kündigung im März 2025 erlebt habe, stellt eine wichtige Erkenntnis für Firmen dar, die ihren Kunden und Mitarbeitern als Verantwortliche Stelle einen ordentlichen Umgang mit deren Daten versprechen.


Das klappt alles nur so gut,
wie der Auftragsverabeiter stabil arbeitet!