Am 29.05.2024 war die „managed Nextcloud“ in der Firma unseres Vorstandsmitgliedes Klaus Marwede außer Gefecht. Diese war bei IONOS gehostet.
Kein Problem – da ruft man doch einfach bei IONOS an!
IONOS bat dann zunächst um die Zusendung eines Systemberichts, denn (Zitat) ohne diesen Systembericht wollen oder können die mir nicht helfen. Leider war auch dieser Systembericht nicht zu kriegen. Das System war ja kaputt. Mehr als „Achselzucken“ war von der Hotline an dem Tag nicht zu kriegen – und so begann eine lange Diskussion, die mit meiner Kündigung bei IONOS nach einer immerhin 20 Jahre alten Geschäftsbeziehung endet.
Der sogenannte persönliche Ansprechpartner war ein Vertragsbestandteil des Managed Servers, – aber nicht erreichbar. Mittlerweile weiß man, dass dieser „persönliche Ansprechpartner“ ein Fake war. Es gibt dort zwar ein Team mit ein paar durchaus guten Leuten, aber eine persönliche Betreuung war nicht gegeben. Genau auf diese kam es in den eigenen Technischen und Organisatorischen Maßnahmen des Kunden aber an – wegen der raschen Wiederherstellung von Daten im Fall eines technischen Problems (Art. 32 DSGVO).
Zur Erläuterung:
Beim Datenschutz geht es ja nicht nur um das Verhindern von unberechtigtem Zugriff auf Daten. Es geht auch um die Verfügbarkeit von Daten – und weil die nicht sicher gestellt war halte ich IONOS als Auftragsverarbeiter für untauglich – weil unzuverlässig. In diesem Fall wurde entschieden, dass IONOS als Auftragsverarbeiter unzuverlässig ist, und das Unternehmen hat dann den Anbieter gewechselt.
Also ein Totalausfall der Technik,
bei gleichzeitigem Totalausfall des Supports …


